Digitale Signatur: «Ein Enabler der digitalen Transformation»

Ob im Home-Office oder vor Ort im Büro – viele wären froh um vollständig digitalisierte Abläufe, dazu gehört auch die digitale Signatur.

Die digitale Signatur ist ein Faktor, der die digitale Transformation der administrativen Prozesse vereinfacht und beschleunigt. Lesen Sie jetzt das Whitepaper «Die digitale Signatur: Ein Enabler der digitalen Transformation», um mehr über das Verschlüsselungsverfahren und die Verankerung im Schweizerischen Bundesgesetz der elektronischen Signatur (ZertES) und der europäischen Verordnung eIDAS zu erfahren.

digitale signaturHover Image

Standards im Bereich der digitalen Signatur

Als Partner von Swisscom Trust Services erfüllen wir folgende Standards im Bereich der digitalen Signatur:

EU Verordnung eIDAS

Schweizer Bundesgesetz ZertES

PDF/A-Standard

DIN-Norm 419.241-1

EU Trusted List

Unterschiede in der Beweiskraft zwischen digitalen Signaturtypen

EES, QES oder FES – was ist nun die richtige Wahl?

Im Bereich der digitalen Signatur werden häufig drei Typen von Signaturen genannt – die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die EES und FES sind im Schweizer Gesetz nicht geregelt und haben keinerlei Rechtsbedeutung. Nur die QES wird in der Schweiz durch das Gesetz geregelt und hat somit die höchste Rechtswirkung.

eSignR verwendet ausschliesslich die qualifizierte elektronische Signatur, welche in der Schweiz sowie der EU der Handunterschrift zu 100% gleichgestellt wird und dadurch die maximale Beweiskraft trägt.

Grafik QES Beweiskraft De

Beim rechtsgültigen Signieren von Dokumenten, rechnet sich in Zeiten von Covid-19 und Home-Office eSignR bereits um ein Vielfaches, schon nur durch das Einsparen der sonst notwendigen Postwege.

Michael Bieri, CEO basis06 AG

Voraussetzung: Die Identifikation für die QES Signatur ist zwingend

QES Signatur

Rechtskonforme Identifikation für die digitale Signatur

Bevor Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäss Schweizer (ZertES) und EU (eIDAS) Recht nutzen können, müssen Sie sich bei einer offiziellen Registrierungsstelle der Swisscom Trust Services identifizieren lassen. In der Schweiz muss die Identifikation vor Ort geschehen und in Europa gibt es unter anderem die Möglichkeit der Online-Identifikation.

Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit eigene Mitarbeitende via RA App intern identifizieren zu lassen. Mehr Informationen zur RA App finden Sie hier.

Wie prüfen ich digital signierte Dokumente auf Ihre Rechtsgültigkeit?

Vertrauen Sie nicht blind: Wir empfehlen Ihnen, erhaltene elektronisch signierte Dokumente immer auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen. So sind Sie in jedem Falle abgesichert. Für Dokumente, die dem schweizerischen Recht entsprechen müssen, empfehlen wir Ihnen, den Signaturvalidator der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu nutzen. Für Dokumente, die dem EU-Recht entsprechen, empfehlen wir Ihnen die Signaturprüfung der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

Jetzt eSignR 30 Tage
kostenlos testen!
 

Erstellen Sie sich jetzt ein Profil und testen Sie eSignR
während  einem Monat kostenlos aus.