Kanton Zürich setzt auf digitalen Rechtsverkehr – sind Sie vorbereitet?

Digital-Only Rechtsverkehr mit Zürcher Behörden

Kanton Zürich setzt auf digitalen Rechtsverkehr – sind Sie vorbereitet?

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anwälte sowie Personen die berufsmässig Parteien vor Behörden oder Gerichten vertreten oder die zur elektronischen Vornahme von Verfahrenshandlungen befugt sind, im Kanton Zürich Verfahrenshandlungen mit Behörden und Gerichten ausschliesslich auf elektronischem Weg vornehmen – ein Entscheid, den das Bundesgericht bereits unterstützt hat.

Dokumente dürfen dann nicht mehr in Papierform eingereicht werden, was eine grosse Umstellung für viele Kanzleien bedeutet. Eine sichere und anerkannte Lösung für digitale Signaturen wie eSignR ist daher unerlässlich.

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