Digital-Only Rechtsverkehr mit Zürcher Behörden: Bereiten Sie sich optimal vor!

Ab dem 1. Januar 2026 wird der digitale Rechtsverkehr in Zürich obligatorisch. Was bedeutet das für Sie? Ganz einfach: Alle Verfahrenshandlungen mit den Zürcher Behörden müssen dann ausschliesslich digital erfolgen. Eine rechtssichere Signaturlösung wie eSignR wird damit unumgänglich. Achten Sie bei der Wahl der richtigen Lösung darauf, dass Sie keine Kompromisse bei der Vertrauenswürdigkeit eingehen. Diese Änderung betrifft insbesondere Personen, die berufsmässig Parteien vor Behörden oder Gerichten vertreten oder zur elektronischen Durchführung von Verfahrenshandlungen befugt sind.

 

Sehen Sie dies als Chance, Ihre Arbeitsabläufe effizienter und zukunftssicher zu gestalten – vielleicht sogar ein papierloses Büro?

Digital-Only Rechtsverkehr mit Zürcher Behörden

Wer sind die Hauptakteure dieser Veränderung? Warum jetzt handeln?

elektronische Signatur für Schweizer Anwälte Justiz Rechtsbranche

Dies sind die betroffenen Berufsgruppen und Institutionen, die ab nächstem Jahr elektronisch eingereicht werden:

 

  • Anwältinnen und Anwälte: Wer regelmässig mit Zürcher Behörden und Gerichten kommuniziert, muss künftig alle Verfahrenshandlungen elektronisch abwickeln. Nur mit einer qualifizierten digitalen Signatur bleiben Eingaben rechtsgültig.
  • Notarinnen, Notare und Treuhänder: Auch für diese Berufsgruppen ist der digitale Rechtsverkehr relevant, insbesondere bei der Übermittlung von beglaubigten Dokumenten an Gerichte und Behörden.
  • Unternehmen und öffentliche Verwaltungen: Unternehmen und Behörden müssen ihre Prozesse und Systeme anpassen, um den digitalen Dokumentenaustausch sicher und effizient zu gestalten.

Die Umstellung betrifft mehr als nur Kanzleien. Wer frühzeitig auf digitale Signaturen setzt, minimiert Risiken, spart Kosten und bleibt zukunftsfähig.

Medienmitteilung des Bundesgerichtentscheid vom 3. Dezember 2024

„Digital only“-Pflicht für Parteivertreter im Verkehr mit Zürcher Behörden und Gerichten – Beschwerde abgewiesen (2C_113/2024)

Das vollständige Urteil ist ab 30. Dezember 2024 auf der Website des Bundesgerichts abrufbar:

Der Bundesgerichtsbeschluss hat die Digital-Only-Pflicht bestätigt und die rechtliche Zulässigkeit der ausschliesslichen elektronischen Kommunikation im Rechtsverkehr klargestellt. Dieser Entscheid unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen und Anwälte, ihre Systeme jetzt schon auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um rechtzeitig den digitalen Anforderungen zu entsprechen. Weitere Details finden Sie hier:

 

Die Vorteile der Digitalisierung: Effizienz, Sicherheit & Nachhaltigkeit

Kostenersparnis

Der Versand und die Archivierung von Papierdokumenten entfällt, was sowohl Zeit als auch Geld spart.

Schnelligkeit und Effizienz

Digitale Prozesse ermöglichen eine schnelle Bearbeitung und einen sofortigen Zugriff auf wichtige Dokumente, ohne lange Wartezeiten.

Höhere Sicherheit

Ihre Daten bleiben innerhalb Ihrer IT-Umgebung und sind durch moderne Verschlüsselungstechniken sicher vor unbefugtem Zugriff.

eSignR – Ihr Schlüssel für den «Digital-Only» Rechtsverkehr mit Behörden

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  • Wahrung Berufsgeheimnis: Behalten Sie die volle Datenhoheit, denn PDFs verlassen im Signiervorgang nie Ihr eigenes IT-System.
  • Einfache Handhabung: In wenigen Klicks können Sie Ihre Dokumente digital signieren – ganz ohne technische Hürden.
  • Höchste Sicherheitsstandards: Ihre sensiblen Daten bleiben in Ihrer IT-Umgebung, geschützt durch moderne Sicherheitsmassnahmen.
  • Rechtssicherheit: Rechtsgültige PDFs dank Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) und Elektronischer öffentlicher Urkunde (EÖBV) auch in Zukunft.

Kostenlose Beratung zur QES und eSignR: Jetzt digital durchstarten!

Bereiten Sie sich stressfrei auf die digitale Zukunft vor. In einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit eSignR und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) effizient und sicher arbeiten können. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Online-Call und lassen Sie uns gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Digital-Only Rechtsverkehr mit Zürcher Behörden

Warum jetzt handeln?

Damit Ihre Dokumente auch nach 2026 rechtsgültig sind, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Ein rechtzeitiger Wechsel auf digitale Lösungen garantiert, dass Sie keine Fristen verpassen und Ihre Prozesse reibungslos ablaufen.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der digitale Ersatz für die handschriftliche Unterschrift und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen für die elektronische Einreichung von Dokumenten. Mehr Informationen finden Sie in unserem QES-Guide

Wie lange dauert die Umstellung auf die digitale Signatur?

eSignR selber kann innert Minuten installiert werden, jedoch müssen Sie sich oder/und Ihre Teammitgliedder noch bei eine roffiziellen Stelle identifizierne lassen. Der Umstieg auf eine digitale Signatur sollte zeitnah erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Integration ist einfach, kann aber je nach Software und Infrastruktur Ihrer Firma zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dauern.

 

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die digitale Signatur zu verwenden, benötigen Sie eine geeignete Softwarelösung wie eSignR sowie ein sicheres Endgerät. Ihre IT-Abteilung kann Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zur Implementierung durchzuführen. Für mehr Informationen wenden Sie sich an unser Team.

Wo werden digital signierte Dokumente gespeichert? Was sind die Risiken von cloudbasierten Lösungen?

Die meisten Software-Lösungen für das elektronische Signieren laden die Dokumente auf Cloud-Instanzen, damit beispielsweise mehrere Personen ein PDF in einer digitalen ‘Signierrunde’ nacheinander unterschreiben können. Dies mag verlockend klingen, jedoch hat dies zur Folge, dass Sie so auch Dritten (den Cloud-Anbietern) Zugriff auf persönliche, potenziell sensible Daten gewähren und Sie somit die alleinige Hoheit über Ihre Daten verlieren. Für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise  bei Anwalts- und Notariatspersonen, ist dies wegen des Anwaltsgeheimnisses, oder des Berufsgeheimnisses problematisch. Beim eSignR ist die oberste Priorität der Schutz von vertraulichen Daten. Aus diesem Grund verlassen Ihre vertraulichen Dokumente im Signatur-Prozess zu keinem Zeitpunkt Ihre eigene System-Umgebung.  -> Jetzt mehr über den eSignR Signatur-Prozess erfahren. 

Was passiert, wenn ich die Umstellung verpasse?

Ab dem 1. Januar 2026 werden Papierdokumente nicht mehr akzeptiert. Dies könnte Ihre Kommunikation mit den Behörden erheblich verzögern und möglicherweise rechtliche Probleme verursachen.

Weiterführende Informationen zur Digital-Only Rechtsverkehr in Zürich

Weitere Links über die elektronische Signatur für Schweizer Anwälte

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