eSignR ist eine Software für digitale Signaturen, welche Sie rechtsgültig nach Schweizer- und EU-Recht signieren lässt.
In einem ersten Schritt wird das signierbereite PDF in die eSignR Software geladen. Via Mobile ID App der Swisscom erhält man eine Benachrichtigung, die zur Bestätigung der elektronischen Signatur auffordert. Sobald der zu überprüfende Code von Ihnen bestätigt wurde, können Sie das digital signierte PDF speichern. Erfahren Sie unter diesem Link mehr dazu, wie der technische Prozess im Hintergrund funktioniert.
Für eine erhöhte Sicherheit verwendet eSignR eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, das heisst den Identitätsnachweis eines Users mittels zwei Komponenten. Erfahren Sie hier mehr über die Mobile ID App der Swisscom.
Die eSignR Software ist für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux verfügbar.
Folgen Sie den Anweisungen unter https://esignr.ch/kurzanleitung/ und installieren Sie das Paket für Ihr Betriebssystem.
Folgen Sie den Anweisungen unter https://esignr.ch/digitale-urkunden-erstellen/, um digitale Urkunden zu erstellen.
Company User
Fragen Sie Ihren Company-Admin nach Ihrem persönlichen Zugangscode. Sie können den Zugangscode nicht alleine erstellen. Video Anleitung ansehen
Privat User und Company Admin
Um sich in der eSignR Software einzuloggen, benötigen Sie einen Zugangscode (Zugriffsschlüssel für die eSignR Software). Der Zugangscode muss im Online-Portal generiert werden. Loggen Sie sich dazu im Online-Portal ein und wählen Sie auf dem Dashboard den Button ‚Zugangscode generieren‘.
Der Zugangscode wird nur bei der Erstellung sichtbar gemacht. Wenn Sie den Zugangscode vergessen, können Sie einen neuen Zugangscode erstellen. Wichtig: Dadurch verfällt der alte Zugangscode automatisch.
Die eSignR Software ist in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.
eSignR wurde von Glue Software Engineering AG entwickelt. Erfahren Sie hier mehr über den Hersteller.
Mit eSignR kann für die Rechtsräume Schweiz (ZertES) und Europa (eIDAS) rechtsgültig signiert werden, das heisst für alle Länder, in denen das europäische und Schweizer Recht gilt.
Wenn Sie regelmässig signieren, empfehlen wir Ihnen einen jährlichen Preisplan, um von einem Preisnachlass von 20% zu profitieren. Wichtig ist vor allem, dass Sie den korrekten Rechtsraum wählen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Ja, die eSignR Pläne werden automatisch um die entsprechende Periode, für die sie gelöst worden sind, verlängert. Das heisst, wenn Sie ein monatliches eSignR Abo gelöst haben, wird es jeweils automatisch um einen Monat verlängert. Wenn Sie ein eSignR Jahresabo gelöst haben, wird es jeweils automatisch um ein Jahr verlängert.
Ihr eSignR Abo können Sie im Online-Portal unter https://app.esignr.ch/webapp/login bearbeiten. Gehen Sie auf das Dashboard, klicken Sie auf „Mein Benutzerprofil“ und anschliessend auf „Konto löschen“. So wird Ihr Abo gelöscht, sämtliches Guthaben verfällt und alle mit Ihrem Konto verknüpften Benutzer:innen werden gelöscht. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.
Loggen Sie sich auf https://app.esignr.ch/webapp/login ein, klicken auf die Kachel „eSignR Abo“ auf „eSignR Abo ändern“ und lösen Sie ein neues Abo. Ihr laufendes Abo wird deaktiviert und das neu gelöste ist ab sofort gültig.
eSignR nutzt den E-Payment-Service BillingOnline der Schweizerischen Post. Unterstützt werden die gängigen Online-Zahlungsarten Mastercard, Visa, American Express und PostFinance.
Sie haben die Möglichkeit eSignR einmalig kostenlos im Rechtsraum Schweiz und Europa einen Monat lang zu testen. Um eSignR zu testen, müssen Sie sich identifizieren lassen. Bereits im Probemonat, können Sie beliebig viele Dokumente rechtsgültig unterschreiben. -> Jetzt eSignR kostenlos testen
Ja, auch für die Testversion von eSignR müssen Sie sich identifizieren lassen. Finden Sie unter diesem Link mehr Informationen zur Identifikation.
Die eSignR Signatur Software ist für sämtliche User geeignet, welche rechtsgültig nach QES-Standard im europäischen und Schweizer Rechtsraum signieren wollen. Für User, welche grossen Wert auf die Vertraulichkeit legen, ist eSignR die optimale Lösung, denn mit eSignR verlassen Dokumente niemals das eigene Gerät.
Sicherheit ist unser oberstes Gebot. Alle serverseitigen Komponenten werden in ISO-27001-zertifizierten Infrastrukturen unserer Schwesterfirma fence IT AG in der Schweiz betrieben.
Um die bestmöglichste Vertraulichkeit zu gewährleisten, hat sich der Hersteller von eSignR dazu entschieden, dass während des digitalen Signaturvorgangs persönliche Dokumente niemals das eigene Gerät verlassen.
Um ein lokal vorhandenes Dokument zu signieren, berechnet eSignR einen Fingerabdruck des Dokuments. Für diesen, und nur für diesen, wird von einem Signaturanbieter eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur angefordert, die den gängigen Standards entspricht. Ist der Signierwillige identifiziert und berechtigt, gibt er noch per zweitem Faktor seine Willensbekundung bekannt. Der Fingerabdruck wird mit zusätzlichen Daten angereichert, sodass Zeit und Urheber der Unterschrift zweifelsfrei zugeordnet werden können.
Erfahren Sie mehr über den technischen Prozess.
Die serverseitigen Komponenten werden bei unserer Schwesterfirma fence IT AG in einer ISO 27001 zertifizierten Infrastruktur in der Schweiz betrieben.
Ja, die serverseitigen Komponenten werden bei unserer Schwesterfirma fence IT AG in einer ISO-27001-zertifizierten Infrastruktur in der Schweiz betrieben.
Ja, sämtliche Prozesse von eSignR sind zu 100% DSGVO-konform.
Überprüfen Sie auf der MobileID Seite unter «Mobile ID testen», ob Ihre MobileID gültig ist, damit Sie die qualifizierte digitale Signatur verwenden können. Damit Sie bei der Swisscom erfolgreich identifiziert werden können, muss die Nummer unten in rot mit «MID» beginnen. Falls Sie dort eine Nummer mit «SAS» vorfinden, heisst es, dass etwas im Identifikationsprozess schiefgegangen ist.
Gründe dafür können sein:
Wie weiter? Wie kann ich dieses Problem lösen?
Aus Sicherheitsgründen verwehrt die MobileID den Zugang, da Sie nicht klar identifiziert werden konnten. Sie müssen sich daher erneut im Swisscom-Shop identifizieren lassen. Damit die Identifikation tadellos läuft, installieren Sie die MobileID App vor Ihrem Besuch im Swisscom-Shop und notieren sich den Wiederherstellungscode unbedingt. Dieser Code ist wichtig, damit man bei eventuellen Mobile-ID-Mutationen die (alte) Serialnumber behält und sich so nicht erneut identifizieren muss.
Die Kurzanleitung mit dem ganzen Identifikations-Ablauf finden Sie unter https://esignr.ch/kurzanleitung/.
Überprüfen Sie auf der MobileID Seite unter «Mobile ID testen», ob Ihre MobileID gültig ist, damit Sie die qualifizierte digitale Signatur verwenden können. Damit Sie bei der Swisscom erfolgreich identifiziert werden können, muss die Nummer unten in rot mit «MID» beginnen. Falls Sie dort eine Nummer mit «SAS» vorfinden, heisst es, dass etwas im Identifikationsprozess schiefgegangen ist.
Die elektronische Signatur ist ein kryptografisches (also mathematisches) Verfahren, das ermöglicht, die nicht abstreitbare Urheberschaft und die Integrität eines Dokumentes zu prüfen. Das Verfahren funktioniert mit einem Schlüsselpaar, einem geheimen Signaturschlüssels (Private Key) und einem öffentlichen Verifikationsschlüssels (Public Key). Der Urheber eines Dokumentes, signiert das Dokument mit seinem geheimen Signaturschlüssel. Dabei wird ein Wert errechnet (die digitale Signatur), den der Empfänger des Dokumentes mit dem öffentlichen Verifikationsschlüssels des Urhebers überprüfen kann. Die Zuordnung eines bestimmten Schlüsselpaares zu einer konkreten Person erfolgt durch ein sogenanntes digitales Zertifikat. Über das Zertifikat kann somit eine vorhandene Signatur zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden. Ein signiertes Dokument kann nachträglich nicht mehr verändert werden, ohne dass die Signatur seine Gültigkeit verliert.
Das schweizerische Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) regelt, wie die Signatur- und Verifikationsschlüssel von vertrauenswürdigen Dritten eingesetzt und verwaltet werden müssen. Diese sogenannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten müssen sich gemäss ZertES anerkennen lassen, damit deren Produkte die gewünschte rechtliche Wirkung entfalten. Die von den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten ausgestellten Schlüsselpaare können verwendet werden, um sogenannte qualifizierte elektronische Signaturen auf Dokumenten anzubringen. Solche Signaturen sind gemäss Obligationenrecht (OR Art. 14 Abs. 2 bis) der Handunterschrift gleichgestellt.
Die eSignR Software genügt der EU Verordnung eIDAS und dem Schweizer Bundesgesetz ZertES. Sie unterstützt die Standards: Timestamp Protocol ETSI EN 319422, DIN-Norm 419.241-1, PDF/A, PAdES und EU Trusted List.
Bei der Unterzeichnung von Verträgen (national und international) ist der Gerichtsstand massgebend. Mit eSignR können Verträge digital unterzeichnet werden, welche den Schweizer- und der EU/EFTA-Gesetzesgebungen unterliegen. Wenn Verträge mit Parteien ausserhalb der Schweiz, der EU oder der EFTA unterzeichnet werden, muss die andere Partei die digitale Signatur akzeptieren, sofern kein Staatsvertrag über die gegenseitige Anerkennung von digitaler Signaturen existiert. Indem eine Partei ein signiertes Dokument unterzeichnet, nimmt sie damit die Bedingungen vom Gegenüber automatisch an und ein rechtsgültiger Vertrag kommt somit zustande.
Der höchste digitale Signaturstatus ist die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES). Alle mit eSignR erstellten Signaturen haben QES-Status.
Die Zertifizierungsstelle, Certification Authority (CA), ist für das Erstellen, die Ausgabe, Verwaltung und Sperrung von elektronischen Zertifikaten zuständig und fungiert innerhalb einer Sicherheitsinfrastruktur als vertrauenswürdige dritte Instanz, die sogenannte Trusted Third Party. Auf Antrag eines Zertifikatnehmers und nach Prüfung der Eindeutigkeit generiert die Certification Authority einen Schlüssel.
Mit der Nutzung der eSignR Software signieren Sie automatisch auf dem höchsten Signaturlevel „QES“ (qualifizierte elektronische Signatur). Erfahren Sie im Blogartikel „EES, QES oder FES? – Was sind die Unterschiede zwischen den digitalen Signaturen?“ mehr über die Unterschiede in der Beweiskraft der verschiedenen Signaturstandards.
Erfahren Sie unter diesem Link mehr über die Identifikation.
Für Dokumente, die dem schweizerischen Recht entsprechen müssen, empfehlen wir Ihnen, den Signaturvalidator der Schweizerischen Eidgenossenschaft (CH-Validator) zu nutzen. Für Dokumente, die dem EU-Recht entsprechen sollen, empfehlen wir Ihnen die Signaturprüfung der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (EU-Validator).
Ja, für bestehende eSignR On-Premise-Lösungen bieten wir individuelles Corporate Design an. Es besteht die Möglichkeit eSignR mit Ihrem Firmenlogo, Schrift und Hausfarben für Wiedererkennungszwecke nach Ihrer Corporate Identity anzupassen.
Sie können eSignR in Ihre bestehenden Prozesse nahtlos integrieren. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf.
Mit der RA-App bietet unser Partner, Swisscom Trust Services, Unternehmen die Möglichkeit an, Mitarbeitende selbst zu identifizieren. Sie können zum Beispiel Mitarbeitende der Personalabteilung als RA-Agenten schulen lassen und ersparen Ihren restlichen Mitarbeitenden den Gang zum Swisscom-Shop zwecks Identifikation, was besonders bei grösseren Firmen von Vorteil ist.
Die RA-App steht Unternehmen in der Schweiz und in der EU zur Verfügung. Erfahren Sie unter diesem Link mehr über den Smart Registration Service sowie das RA-Training.
Sie können diesen Hinweis ignorieren, wenn für die von Ihnen signierten Dokumente keine Formvorschriften existieren. Dokumente, die archiviert werden sollen, sollten einen der PDF/A Standards erfüllen.
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