18 Okt Neu – Elektronische notarielle Beurkundungen mit eSignR erstellen
Mit der neusten Version von eSignR können Schweizer Notarinnen und Notare Dokumente nicht nur rechtskonform signieren, sondern auch gleiche notarielle Beurkundungen gemäss EÖBV elektronisch erstellen.
Voraussetzungen für die Erstellung von elektronischen notariellen Beurkundungen
Um den Beurkundungsmodus von eSignR zu nutzen, muss sich eine Urkundsperson in das Schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) eintragen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde freischalten lassen. Nach der Freischaltung verfügt die Urkundsperson über die Möglichkeit den elektronischen Nachweis ihrer amtlichen Befugnis zur Erstellung von elektronischen öffentlichen Urkunden oder elektronischen Beglaubigungen (Zulassungsbestätigung) an PDF-Dokumente anzubringen.
Wie erstelle ich elektronische notarielle Beurkundungen?
-> Lesen Sie hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung „Digitale Urkunden gemäss EÖBV erstellen“
Behalten Sie die Datenhoheit
Da eSignR eine On-Premise Lösung ist, verlassen Dokumente niemals die eigene Infrastruktur. Dadurch wird automatisch das Berufs- und Amtsgeheimnis gewahrt. Falls Sie das Bedürfnis haben, eSignR in bestehende Systemlandschaften einzubauen oder weitere Fragen haben, vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Experten.
Was Ihnen eSignR ab Version 1.0.7 garantiert
- Elektronische notarielle Beurkundungen gemäss EÖBV
- Elektronische Signaturen gemäss Schweizer und EU Gesetz für digitale Signaturen (ZertES, eIDAS)
- Schweizer Entwicklung und Support (swiss made software & swiss hosting)